Behandlungsinformationen

Informationen zu unserer Praxis und zu Ihrer Behandlung

Unser therapeutisches Angebot umfasst Manuelle Therapie, Krankengymnastik, Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen bei Erwachsenen und Kindern/Säuglingen, gerätegestützte Krankengymnastik, osteopathische Therapie, Prävention, Wärmetherapie, Kältetherapie, Elektrotherapie und Hausbesuche.

Neu bieten wir die gerätegestützte Krankengymnastik an. Hier wird in einer Kleingruppe von etwa 3 Personen an Geräten trainiert. In bestimmten Zeiten kann der Geräteraum für freies Training ohne therapeutische Begleitung genutzt werden.
In unserer Behandlung setzen wir neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus den Bereichen der Physiotherapie, Osteopathie und der Trainingswissenschaft ein. Ebenso wichtig sind Techniken mit sehr guten Erfahrungswerten für uns. Durch regelmäßigen Austausch im Team und in Weiterbildung sowie im Eigenstudium sammeln und teilen wir unsere Erfahrungen.
Für eine gute Zusammenarbeit ist uns auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Hausärzten, Fachärzten und der Pflege wichtig. In manchen Fällen ist es sinnvoll sich fachlich (mit Ihrer Einverständnis) oder auch aufgrund einer Verordnung, mit anderen Disziplinen in Verbindung zu setzen.

Wenn sie eine Verordnung für physiotherapeutische Leistungen von Ihrem Arzt bekommen haben, melden sie sich gleich bei uns an und vereinbaren einen Termin. Für gesetzlich Versicherte Patienten sollte der 1. Termin spätestens 2 Wochen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden.

Sollte es nicht möglich sein innerhalb dieser zwei Wochen die Behandlung zu beginnen, hat ihr Arzt die Möglichkeit, einen späteren Behandlungsbeginn auf dem Rezept zu datieren. Bitte bringen Sie zur Anmeldung ihre Krankenversicherungskarte und falls vorhanden, Ihren Befreiungsausweis mit.

Unser Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie anzubieten. Hierfür sind wir auf stabile Umsätze angewiesen. Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, berechnen wir für kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine eine Ausfallgebühr. Wir bitten sie daher einen Termin mindestens 24 h vor Beginn abzusagen. Wenn unser Büro nicht besetzt ist, können sie gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Gesetzliche Krankenkassen


Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen zu jedem Rezept eine Zuzahlung leisten. Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physiotherapie-Praxen gleichermaßen. Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus einer Pauschale (Rezeptgebühr) von 10,-€, die pro Rezept geleistet werden muss, und einer 10%igen Eigenbeteiligung an den Kosten der Behandlung.

Genesung braucht Zeit und intensives, vertrauensvolles Arbeiten mit dem Patienten. Daher bieten wir Ihnen „Raus aus der 15-20Min. Takt Mühle“ und ein rein effektives, stressfreies Therapieren. Sie haben die Möglichkeit bei jedem Behandlungstermin und im Anschluss an die ärztlich verordnete Behandlung über eine Präventionsleistung weiterbehandelt zu werden. Dass heißt, sie können ihre Therapie auf 30, 40 oder auch 60 Minuten verlängern.

Private Krankenkassen

Privatversicherte Patienten erhalten nach Abschluss, der auf dem Rezept ausgewiesenen Behandlung, eine für das Einreichen bei der privaten Krankenkasse geeignete Rechnung. Die Preisliste kann auf Anfrage, vor dem Beginn der Behandlung, eingesehen werden.


Was benötigen Sie für Ihre Behandlung?


Gesetzlich versichert:

Krankenversichertenkarte

Großes Handtuch

Bequeme Kleidung

Rezeptgebühr

Praxisfragebogen

wenn vorhanden: aktueller Arztbericht

 

Privat versichert/Selbstzahler:

Großes Handtuch

Bequeme Kleidung

Praxisfragebogen

Beihilfeberechtigt?

wenn vorhanden: aktueller Arztbericht

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